Immobilienbewertungen
Sachverständigenbüro
Herzlich willkommen auf unserer Internetpräsenz,
wir sind Ihr Ansprechpartner für Immobilienbewertungen im Dreiländereck Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Als von der IHK Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke stehen wir Ihnen mit einer diskreten, kompetenten und professionellen Bewertung zur Seite.
Wir bieten Ihnen die Erstellung von (umfangreichen) Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen / Kurzgutachten an. Dabei übernehmen wir Aufträge zu unterschiedlichsten Bewertungsanlässen und zahlreichen Immobilienarten, wie eigengenutzte Wohnimmobilien, Kapitalanlageobjekte oder Spezialimmobilien. Neben Privatauftraggebern (auch gesetzliche Betreuer, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter) sind wir regelmäßig für Gerichte, Behörden und Kommunen tätig.
Ansprechpartner

Dipl.-Ök.
Christoph Herzog
Sachverständiger

Dipl.-Ing.
Mandy Schmidtke
Mitarbeiterin
- von der IHK Leipzig öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Nordsachsen
- Mitglied des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen
Leistungen
Wir stehen Ihnen für Verkehrs-/ Marktwertermittlungen (§ 194 BauGB) und Beleihungswertermittlungen (§ 16 (2) PfandBG i. V. m. § 3 (1) BelWertV) von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten (Wohnungs-/ Teileigentum, Erbbaurechte etc.) und Rechten / Lasten an Grundstücken (Baulasten, Dienstbarkeiten etc.) zur Verfügung. Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist der Direktionsbezirk Leipzig.
Gutachten
Kurzgutachten
Differenzierte Wertermittlung mit umfassender Dokumentation der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften sowie Erläuterung aller Ansätze.
Die Bearbeitungsfristen sind auslastungsabhängig und betragen i. d. R. 6 bis 8 Wochen.
Kurz gefasste Wertermittlung ohne detaillierte Dokumentation und Erläuterung der Wertansätze. Erforderliche Wertermittlungsdaten (Wohn-/ Bruttogrundfläche etc.) und Unterlagen (Baupläne) sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Maßgebliche Grundstücksbesonderheiten (z. B. übergroße Grundstücke, Rechte / Lasten, zahlreiche Schadensgrade, Mietbesonderheiten) können ein Hinderungsgrund für die Erstellung von Kurzgutachten sein. Für aufwändige Wertermittlungsobjekte (z. B. Herrenhäuser, Wohnheime) werden keine Kurzgutachten angeboten.
Für die Wertermittlung ist immer eine Ortsbesichtigung / Inaugenscheinnahme erforderlich. Folgende Unterlagen sind, soweit möglich, vor dem Ortstermin zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch wird die Beschaffung der Unterlagen und Informationen übernommen; hierfür ist eine Eigentümervollmacht notwendig.
- Liegenschaftskarte (erhältlich beim Vermessungsamt)
- Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt)
- Auskunft aus Baulastenverzeichnis (erhältlich beim Bauaufsichtsamt)
- Auskunft aus dem Altlastenkataster (erhältlich beim Umweltamt, SG Altlasten)
- Auskunft aus der Liste der Denkmale (erhältlich beim Bauaufsichtsamt, SG Denkmalschutz)
- Bauakte (Bauzeichnungen, Aufteilungspläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibungen etc.)
- ggfl. notarielle Bewilligungen (zu Dienstbarkeiten, Erbbaurechten etc.)
- bei Wohnungs-/ Teileigentum die Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung sowie aktuelle Verwaltungsunterlagen (Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Eigentümerprotokolle etc.),
- ggfl. schuldrechtliche Verträge (Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge etc.)
- Energieausweis
Honorar
Die Honorierung von Privatgutachten erfolgt nach der Honorar-Richtlinie des Landesverbands Bayern der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Immobilienbewertung. Sie können die Richtlinie nachstehend oder direkt beim LVS-Bayern herunterladen:
Der Büro-Stundensatz beträgt in Anlehnung an das JVEG (115,00 Euro netto). Für Kurzgutachten berechnen wir abweichend 50 % des regulären objektunabhängigen Sockelbetrags.
Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns gerne an.